Kleingarten in Fantasiestadt
Ihr Weg zum eigenen Garten
Sie möchten säen, ernten und im Grünen durchatmen? Hier sehen Sie, welche Gärten frei sind, was ein Garten kostet und wie Sie sich bewerben.
Diese Gärten sind gerade frei
Parzelle 11
✓ Verfügbar
Parzelle 14
✓ Verfügbar
Parzelle 33
✓ Verfügbar
Parzelle 34
✓ Verfügbar
Parzelle 60
✓ Verfügbar
Parzelle 69
✓ Verfügbar
Parzelle 78
✓ Verfügbar
Parzelle 79
✓ Verfügbar
So kommen Sie zu Ihrem Garten
1. Kennenlernen
2. Bewerben
3. Angebot & Besichtigung
4. Übergabe & Pachtvertrag
Kosten auf einen Blick
Hier sehen Sie alle Kosten, die mit einem Garten auf Sie zukommen.
- Mitgliedsbeitrag: 120 € pro Jahr
- Pacht: 0,85 € je m² und Jahr (bei 300 m² also 255 €)
- Wasser: 3,80 € je m³ nach Zähler
- Strom: 0,42 € je kWh nach Zähler
- Gemeinschaftsstunden: 12 Stunden pro Jahr und Garten; nicht geleistete Stunden gleicht ein Ersatzbetrag aus
- Ablöse (einmalig): nach Wertermittlung, meist 1.000–8.000 €
- Versicherung der Laube: über den Verein möglich, Beitrag auf Anfrage
Was die Begriffe bedeuten: Die Pacht ist das jährliche Entgelt für Ihre Gartenfläche. Gemeinschaftsstunden sind Arbeitsstunden für die ganze Anlage: Hecken schneiden, Wege pflegen, Laub harken. Die Ablöse zahlen Sie einmal beim Einzug – damit übernehmen Sie Laube und Anpflanzungen vom bisherigen Pächter. Wie hoch sie ist, legt der Kleingärtner-Verband, dem unser Verein angehört, bei der Wertermittlung fest: Fachleute schätzen dafür Laube, Bäume und Sträucher. So zahlen Sie einen geprüften Betrag und keinen Wunschpreis.
Ein Beispiel für das erste Jahr: Für einen Garten mit 300 m² zahlen Sie 120 € Mitgliedsbeitrag und 255 € Pacht, zusammen 375 €. Das sind gut 31 € im Monat. Dazu kommen Wasser und Strom nach Verbrauch – und einmalig die Ablöse. Wer seine 12 Gemeinschaftsstunden leistet, zahlt dafür nichts.
Ist ein Kleingarten das Richtige für Sie?
Ein Garten macht Freude – und Arbeit. Bevor Sie sich bewerben, lohnt ein ehrlicher Blick auf ein paar Punkte.
- Obst und Gemüse: Mindestens ein Drittel der Fläche nutzen Sie für Obst und Gemüse. Man nennt das die Drittelregel; sie ergibt sich aus dem Bundeskleingartengesetz, das für alle Kleingärten in Deutschland gilt, und der Rechtsprechung dazu. Der Rest bleibt für Rasen, Blumen und einen Sitzplatz.
- Laube: Die Laube darf höchstens 24 m² groß sein, der überdachte Freisitz zählt mit. Dauerhaft wohnen darf dort niemand.
- Zeit: Von Frühjahr bis Herbst sollten Sie jede Woche einige Stunden einplanen – für Gießen, Jäten und Ernten. Wer im Sommer verreist, braucht jemanden, der gießt.
- Gemeinschaft: 12 Gemeinschaftsstunden im Jahr gehören dazu, zum Beispiel beim Herbstputz oder Frühjahrsputz. Dabei lernen Sie Ihre Nachbarn schnell kennen.
Sie müssen kein Gartenprofi sein. Unser ehrenamtlicher Fachberater gibt Kurse, etwa zum Obstbaumschnitt, und hilft bei Fragen weiter.
Noch unsicher? Kommen Sie zu einer Sprechzeit und sehen Sie sich die Anlage in Ruhe an. Die Zeiten finden Sie unter Kontakt.
Online bewerben
Über den Knopf „Mitglied werden“ gelangen Sie zum Bewerbungsformular – das dauert nur wenige Minuten. Der Vorstand meldet sich bei Ihnen, sobald ein passender Garten frei ist. Dann sehen Sie sich den Garten vor Ort an und erfahren die Höhe der Ablöse – erst danach entscheiden Sie sich.